Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb von Eintrittskarten
Singener Frühlingsfest GmbH
§ 1 Vertragsschluss, Stornierungsrechte, Verzug und Zwischenverkauf
§ 2 Erwerbsbedingungen
§ 3 Saalplanverkauf, Prüfungspflichten des Empfängers
§ 4 Print@Home-Verfahren
§ 5 Die Eintrittskarte als Legitimation
§ 6 Haftung bei Pflichtverletzung
§ 7 Datenschutz
§ 8 Schlussbestimmungen
Für den Erwerb von Eintrittskarten in den von der Singener Frühlingsfest GmbH betriebenen Vorverkaufsbüros, per Telefon, über das eigene Internetportal und über eventbrite.de gelten die nachfolgenden „Bedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten“ der Singener Frühlingsfest GmbH.
Mit Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber auch die jeweils geltenden „Bedingungen zum Besuch von Veranstaltungen“ der Singener Frühlingsfest GmbH.
§ 1 Vertragsschluss, Stornierungsrechte, Verzug und Zwischenverkauf
a) Beim Direktverkauf kommt der Vertrag über den Erwerb erst mit Aushändigung der Eintrittskarte zu Stande.
b) Bei der telefonischen Bestellung kommt der Vertrag über den Erwerb erst mit Versand der Bestätigung der Bestellung durch den Veranstalter zu Stande.
c) Bei der Bestellung im Internet (Online Bestellung) geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Erwerber aus, sobald er das Feld „Bestellung absenden“ bzw. „Absenden“ angeklickt hat. Mit Zusenden der Bestätigungs-E-Mail an den Erwerber nimmt der Veranstalter das Vertragsangebot unter den genannten Bedingungen an.
d) Der Verkauf kommt jedenfalls nur zu Stande, wenn der Erwerber über eine ausreichende Deckung verfügt.
e) Der Erwerb erfolgt beim Kauf zum ausgewiesenen Vorverkaufspreis zuzüglich Vorverkaufsgebühren und je Bestellung einer Bearbeitungs- und Versandgebühr.
f) Mit Vertragsschluss ist der Erwerber zur unverzüglichen Zahlung und Abnahme der Eintrittskarte(n) verpflichtet. Je nach Vertrieb ist Barzahlung, Kreditkarten-, SEPA-Lastschrift-, SOFORT Überweisung und Zahlung auf Rechnung möglich. Die Belastung erfolgt mit Bestellannahme. Der Veranstalter kann die persönlichen Daten des Erwerbers, seine Bankdaten, Kreditkartennummer samt Ablaufdatum und CVC-Nummer zum Zweck der Zahlungsabwicklung verwenden und an die ausführenden Geldinstitute und Zahlungssystemanbieter weitergeben. Mit Bekanntgabe der Daten erklärt der Erwerber sein Einverständnis zur Verwendung, sowie die Richtigkeit der Daten und über eine ausreichende Deckung zu verfügen.
g) Nach Annahme des Angebots ist der Veranstalter nur dann zur Stornierung des Auftrags berechtigt, wenn der Erwerber gegen die Erwerbsbedingungen nach § 2 verstößt.
h) Kann dem Erwerber weder der bestellte Platz, noch ein Platz in derselben Platzkategorie angeboten werden, so bleibt sein Recht zum Rücktritt unberührt.
i) Bei Zahlungsverzug bleiben die Stornierung und ein Zwischenverkauf vorbehalten.
j) Zahlungsverzug liegt vor, wenn das Geld im Direktverkauf nicht sofort, im Telefon- oder Internetverkauf binnen 5 Werktagen, bei kürzerer Frist bis zur Veranstaltung spätestens zum Einlass zur Veranstaltung beim Veranstalter eingegangen ist. Bei Kartenzahlung gilt als Eingang die Zahlungsnachricht des ausführenden Instituts oder des ausführenden Zahlungssystemanbieters.
k) Im Fall von Verzug, Rückbuchungen oder Rücklastschriften ist der Veranstalter berechtigt, die entstandenen Kosten zuzüglich einer dem Aufwand entsprechenden Mahngebühr in Rechnung zu stellen.
l) Bei dem Kauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag vor. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht gibt es insoweit nicht.
m) Ein Kündigungsrecht des Bestellers nach § 649 BGB ist ausgeschlossen, soweit hier keine andere Bestimmung getroffen wird.
§ 2 Erwerbsbedingungen
a) Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist verboten.
b) Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener tatsächlich berechneter Gebühren ist verboten.
§ 3 Saalplanverkauf, Versand, Prüfungspflichten des Empfängers
a) Kategoriebestellungen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Bestellung noch verfügbaren besten Platz. Bei Personengruppen wird dann keine Gewährleistung für eine Platzierung in der Gruppe übernommen.
b) Bei Sitzplanbuchungen wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Sitzplandarstellungen übernommen. Insbesondere können systembedingt Abweichungen in der genauen Lokalisierung auftreten oder Sichtwinkel nicht richtig dargestellt werden.
c) Technisch oder künstlerisch bedingt kann es ausnahmsweise zu Umsetzungen kommen. Diese haben in der gleichen Preiskategorie zu erfolgen. Im Übrigen kann gegen Rückerstattung des anteiligen Kaufpreises eine niedrigere Kategorie angeboten werden. Wird diese nicht angenommen, so bleibt das Recht zum Rücktritt durch den Erwerber. Es wird dann nur der Eintrittspreis rückerstattet.
d) Bei einer Bestellung werden die Tickets unverzüglich nach Eingang der Zahlung nach § 1 j) versandt. Der Versand der Tickets erfolgt durch den Veranstalter auf Kosten (Bearbeitungs-/Versandgebühr s.o.) und Risiko des Erwerbers. Die Auswahl des Versandunternehmens steht dem Veranstalter frei.
e) Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Zugang der per E-Mail versandten Auftragsbestätigung sowie nach Lieferung der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber der Singener Frühlingsfest GmbH schriftlich (auch per E-Mail info@singener-fruehlingsfest.de) zu erklären.
§ 4 Besondere Bedingungen für Selbstdruckeintrittskarten (sog. Print@Home-Verfahren)
a) Im sog. Print@Home-Verfahren druckt sich der Gast sein im Internet gekauftes Ticket sofort nach Abschluss des Kaufvertrages oder nach Zahlungseingang und anschließender Freischaltung das entsprechende Ticket über seinen Internetzugang an seinem PC aus. Die Eindeutigkeit des Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten Barcode gegeben, der beim Zutritt zur Veranstaltung mit einem sog. Barcodescanner überprüft wird. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch vervielfältigte Tickets ist somit unmöglich. Der Wert eines sog. print@home-Ticket besteht demnach nicht in der Einzigartigkeit des Tickets (im Normalfall weißes Papier) sondern in der Einmaligkeit der Information des Barcodes.
Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung des Ticketentgelts. Der Weiterverkauf von Tickets an Dritte, die im Rahmen des print@home-Verfahrens gekauft wurden, ist ohne Genehmigung des Veranstalters verboten. Bei Zuwiderhandeln verlieren der Ticketkäufer bzw. der Ticketinhaber das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder der vorbezeichneten Ticketgebühren. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt gegebenenfalls Falls eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).
§ 5 Die Eintrittskarte als Legitimationspapier
Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich.
Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart.
Bis zur Zahlung bleiben die Karten Eigentum des Veranstalters – bei Nichtzahlung wird der Eintritt verweigert. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
Bei Nichtbesuch oder bei Verlust durch den Erwerber ist eine Rückerstattung oder ein Ersatz ausgeschlossen.
§ 6 Haftung bei Pflichtverletzung
Soweit die Bedingungen für den Besuch von Veranstaltungen nichts anderes bestimmen, gelten folgende Haftungsregelungen:
a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
b) Der Veranstalter haftet bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen nur für den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
c) Außer im Falle von Absatz a) und b) haftet der Veranstalter für fahrlässig verursachte Schäden nicht.
d) Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
§ 7 Datenschutz
Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt.
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§ 8 Schlussbestimmungen
a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
b) Im Falle internationaler Eintrittskartenerwerbe und bei Erwerben durch Nichtverbraucher gilt Konstanz als alleiniger Gerichtsstand.